Unsere Angebote
Probewohnen wird angeboten
Sie sind sich noch nicht sicher, wie ihr Leben weitergeht. In St. Martin können Sie es ausprobieren.
Rucksäcke
Sie müssen keine Kündigungsfristen gemäß Heimgesetzgebung bei Auszugswunsch Ihrerseits einhalten. Wenn Sie wieder in Ihre häusliche Umgebung wechseln möchten, können Sie dies jederzeit gerne tun. Eine vorherige Ankündigung Ihres Auszugswunsches ist für uns ausreichend.