Unsere Einrichtung
Der Einrichtungsbeirat im Haus der Pflege
Bindeglied zwischen Bewohner und Heimleitung
Herr Egidius Spätgens, Einrichtungsbeirats-Vorsitzender
Der Einrichtungsbeirat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium. Im Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen unter §6 klar definiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken durch einen Eirichtungsbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Qualitätssicherung, Unterkunft, Betreuung, Heimordnung, Verpflegung und Aufenthaltsbedingungen, Freizeitgestaltung mit." Ergänzend dazu regelt die Heimmitwirkungsverordnung u. a. den Ablauf der Wahl, die Amtszeit sowie die Geschäftsführung.
Wahlberechtigt und wählbar sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Heimes, deren Angehörige, sonstige Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner, Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen und von örtlichen Behindertenorganisationen sowie von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Personen. Der Heimbeirat wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Regelmäßig trifft sich das Gremium zur Besprechung mit der Heimleitung.