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Stand: 19.05.2015

Pressemitteilung

Neue gesetzliche Qualitätsprüfung: Caritas-Altenhilfe kann direkt wieder punkten

Fulda (cif). Die ersten Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) von Caritas-Altenpflegeheimen im Bistum Fulda nach einer Ende 2019 neu eingeführten gesetzlichen Qualitätsprüfung sind erfolgt. Und diese ersten Prüfergebnisse zeigen, dass die Fuldaer Caritas mit ihrer Altenhilfe auch im neuen Prüfsystem gut punkten kann: Die Pflegeeinrichtung St. Bonifatius in Stadtallendorf konnte in 14 von 15 Qualitätsaspekten volle Punktzahl erlangen. Die Einrichtungen St. Vinzenz in Eschwege und St. Martin in Bad Orb schafften sogar in allen 15 Bereichen volle Punktzahl. "Alles in allem hat die Caritas-Altenpflege in dieser neuen Prüf-Ära sofort wieder ein hervorragendes Ergebnis erzielt", unterstreicht Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch. "Durch die Prüfungsergebnisse wird die hohe Versorgungsqualität unserer Einrichtungen nun auch nachvollziehbar für die Öffentlichkeit attestiert!" Ab dem Frühjahr 2020 sollen die Prüf-Ergebnisse auf den Internetportalen der Pflegekassen veröffentlicht werden.

Die Verantwortlichen sitzten am Tisch. Hinter ihnen ist ein Plakat mit den Altenpflegeheimen des DiCV Fulda aufgestellt.QM-Referentin Müller (re.) mit (v. li.) Altenhilfe-Ressortleiterin Kristin Klinzing und Caritasdirektor Juch beim Durchgehen der ersten neuen MDK-Prüfungsergebnisse für die Caritas-EinrichtungenC. Scharf/Caritas FD

Bisher war die Qualität von Pflegeeinrichtungen in Form eines Schulnotensystems dargelegt worden. Dieses Verfahren stand jedoch seit langem in der Kritik, da zwar die Arbeitsabläufe und deren Dokumentation beurteilt wurden, aber nur bedingt der tatsächliche Versorgungszustand der pflegebedürftigen Klienten und die Umsetzung ihrer individuellen Bedürfnisse daraus hervorgingen.

Das neue Bewertungssystem soll diesen Fragen mehr Rechnung tragen, und es fließen auch mehr Parameter in die Prüfung ein. So müssen die Pflegeeinrichtungen ab diesem Jahr halbjährlich ihre Versorgungsergebnisse - zusammengefasst in 15 so genannten  Ergebnisindikatoren - an ein unabhängiges Institut zur Auswertung senden. Zu den Punkten, die relevant sind, gehören unter anderem die Fragen, wie mobil und selbstständig die Bewohner sind, wie viele Bewohner an Druckgeschwüren oder den Folgen von Stürzen leiden.Dabei werden alle Bewohner einer Einrichtung in die Betrachtung einbezogen.

"Für die Altenpflege-Einrichtungen des Caritasverbandes für die Diözese Fulda ist diese Vorgehensweise allerdings keineswegs etwas völlig Neues", betont die Qualitätsmanagement-Referentin der Caritas-Altenhilfe, Simone Müller. "Zum einen sind diese sieben Caritas-Häuser seit 2012 erfolgreich durch den TÜV Hessen nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Darüber  hinaus nahmen unsere Altenpflegeheime seit dem Jahr 2014 an einem bundesweiten Modellprojekt zur Erprobung der Prüfsystematik teil!" Die halbjährliche Erfassung der Bewohner-Daten und deren Auswertung in Hinblick auf die tatsächliche Ergebnisqualität, so Referentin Müller, sei somit für die Caritas-Häuser lang geübte Praxis.

Dies war sicherlich auch ein Grund, warum der Medizinische Dienst bereits Anfang November 2019 erste Prüfungen ausdrücklich in den stationären Altenhilfe-Einrichtungen des Caritasverbandes durchführte. Laut Aussage der Prüfer war es ihnen wichtig, die neue Prüfsystematik zunächst einmal in Einrichtungen zu erproben, deren Qualität auch in der Vergangenheit besonders gut bewertet wurde.

Neben der Beurteilung der Versorgungsqualität vor Ort ist es ab jetzt ebenfalls Aufgabe des Medizinischen Dienstes zu prüfen, ob die von der jeweiligen Einrichtung regelmäßig übermittelten Angaben zur Gesundheit der Bewohner plausibel sind, und ob das Gesamtbild vor Ort zu dem passt, was das Heim an die Datenauswertungsstelle gemeldet hat. Die Bewertung durch die externen Prüfer wird dann schließlich anhand eines Vier-Punkte-Systems dargestellt. Bei vier Punkten liegen "keine oder geringe Qualitätsdefizite" vor, bei drei Punkten sind es "moderate Qualitätsdefizite", bei zwei Punkten "erhebliche Qualitätsdefizite" und bei nur einem Punkt werden "schwerwiegende Qualitätsdefizite" angezeigt.

Bis Ende 2020 soll für jedes Pflegeheim ein erstes Ergebnis nach dem neuen Prüfverfahren vorliegen.

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